Beratend und unterstützend werde ich für Sie ebenso tätig, wenn es um die Prüfung und Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche geht, z.B. aus Verträgen jeglicher Art des allgemeinen Zivilrechtes.
Dabei ist es vorwiegend mein Ziel, Sie außergerichtlich zu Ihrem Erfolg zu führen, damit Ihnen zeitlicher und finanzieller Aufwand, mit denen ein Rechtsstreit vor Gericht verbunden ist, erspart bleibt. Gern vertrete ich Sie aber auch gerichtlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten innerhalb der Bundesrepublik.